1. Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald das Zimmer/Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers/FeWo dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
5. a) Nicht in Anspruch genommene Zimmer/FeWo werden nach Möglichkeit anderweitig vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers/FeW0 hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Die angegebenen Preise sind Inklusivpreise, welche Heizung sowie den Kurbeitrag einschliessen. Verbindlich ist das von uns angegebene Angebot.
Bei Kurzübernachtungen (1 - 3 Übernachtungen) wird ein Aufschlag von 20 % zu den angegebenen Preisen berechnet.
Stornogebühren
Bei Stornierungen wird - abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung vor Reiseantritt - in der Regel eine Stornierungsgebühr fällig. Sie beträgt:
Wir empfehlen den Abschluß einer preisgünstigen Reiserücktrittsversicherung.